- Ab- und Aufwertung
- Defninition:Ab- und Aufwertung (einer Währung)
Abwertung bedeutet, dass sich der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung verringert. Dadurch verbilligt sich die Ausfuhr, die Einfuhr verteuert sich. Umgekehrt bewirkt eine Aufwertung, dass der Wert der betreffenden Währung steigt, verbunden mit einer Verbilligung der Einfuhren und einer Verteuerung der Ausfuhren. Somit verändert sich das inländische Preisniveau: Aufwertung der Währung dämpft Inflationstendenzen, Abwertung fördert sie.
- Ad-hoc-Publizität / Ad-hoc-Mitteilung
- Defninition:
Börsennotierte Wertpapieremittenten sind verpflichtet, alle Tatsachen, die den Kurs des Wertpapiers erheblich beeinflussen können, unverzüglich der Öffentlichkeit mitzuteilen. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel kann Verstöße gegen die Ad-hoc-Publizität bestrafen. Die Ad-hoc-Publizität wurde 1995 im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandelsgesetz eingeführt, um Insidergeschäfte zu verhindern.
- AGB
- Defninition:Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage fast jeder Beziehung mit Geschäftsleuten bzw. Unternehmen. Sie enthalten für eine Vielzahl von Verträgen aufgestellte Bedingungen, in denen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt werden. Die Anerkennung der AGB der Banken wird vom Kunden im allgemeinen bei der Kontoeröffnung erbeten und durch Unterschrift vollzogen; sie gilt allerdings grundsätzlich nur dann, wenn dem Kunden auch die Möglichkeit gegeben wurde, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen.
- Akkreditiv
- Defninition:
Das Akkreditiv ist eine Zahlungsgarantie für Warenlieferungen im Außenhandel, insbesondere im Überseegeschäft. Die Bank des Importeurs sichert dem Exporteur die Zahlung eines bestimmten Betrages in einer vereinbarten Währung schriftlich zu, sofern der Exporteur die zum Verkauf erforderlichen Dokumente innerhalb der vorgeschriebenen Fristen vorlegt.
- Aktie
- Defninition: Langtext
Die Aktie (Stammaktie / Vorzugsaktie) ist ein Wertpapier, das ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft. Durch die Ausgabe von Aktien beschafft sich ein Unternehmen haftendes Eigenkapital; dabei bleibt die Haftung des Kapitalgebers auf seine Einlage beschränkt. Aufgrund der hohen Mobilität hat die Aktie eine große Bedeutung als Anlagetitel; ein weiterer Vorteil ist die unproblematische Trennung von Unternehmensleitung und Kapitaleigentum. Nach deutschem Recht dürfen nur Aktien ausgegeben werden, die auf einen bestimmten Euro-Betrag lauten. Dieser Nennwert beträgt heute in der Regel 25 Euro. Der Nennwert aller Aktien eines Unternehmens entspricht dem Grundkapital. Mit dem Besitz von Aktien sind bestimmte Rechte verbunden, die durch das Aktiengesetz geschützt sind: Anspruch auf Gewinnbeteiligung (Dividende), Anspruch auf Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen, Teilnahme an der Hauptversammlung.
- Aktienfonds
- Defninition:
Aktienfonds sind eine Form von Investmentfonds, bei der das investierte Geld der Anleger in Aktien angelegt wird. Der Anleger erhält dafür Anteilscheine des von ihm gewählten Fonds. Die Auswahl der Aktien übernimmt der Fondsmanager, der bei einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) beschäftigt ist. Aktienfonds profitieren von den Chancen verschiedener Anlageschwerpunkte: es gibt Fonds, die in Aktien bestimmter Regionen (z.B. Nordamerika), bestimmter Länder (z.B. Japan), spezifischer Branchen (z.B. Telekommunikation) oder eines festgelegten Börsenindex (z.B. EuroStoxx50) investieren.
- Aktiengesellschaft
- Defninition:
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaftsform, deren Grundkapital (Eigenkapital) von den Aktionären durch Erwerb von Aktien aufgebracht wird. Rechtliche Grundlage der AG ist das Aktiengesetz: . Gründung: mindestens fünf Gründer; Mindestkapital 50.000 Euro . organisatorischer Aufbau mit drei Organen: geschäftsführender Vorstand, überwachender Aufsichtsrat, Hauptversammlung der Aktionäre . Rechnungslegung und Gewinnverteilung: der Vorstand muß jährlich den Jahresabschluß und einen Geschäftsbericht vorlegen . Verschmelzung und Umwandlung von Aktiengesellschaften sowie Kapitalmaßnahmen
- Aktienoption
- Defninition:
Vertraglich vereinbartes Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.
- Anlagedauer
- Defninition:
Mitentscheidend für die Wahl der Fondsart! Die Faustregel besagt: je kürzer der geplante Anlagezeitraum, desto geringer sollte der Ausgabeaufschlag sein. So werden Geldmarktfonds (als Alternative zu Tages- und Festgeldern) in der Regel ohne Ausgabeaufschlag feilgeboten. Umgekehrt heißt das: Bei einem Anlagehorizont von 20 oder 30 Jahren spielt ein hoher, aber einmaliger Ausgabeaufschlag nur eine untergeordnete Rolle (nicht so beim Sparplan, da hier der Ausgabeaufschlag mit jeder neuen Rate fällig wird!). Für langfristige Anleger ist es mitunter eher lohnend, einen vergleichenden Blick auf die jährliche Verwaltungsgebühr (siehe Fondsinformationen im online-Vergleich) zu werfen. Schließlich kann es durchaus eine Rolle spielen, ob alljährlich 2,5 Prozent vom Fondsvermögen an das Management fließen oder nur 0,5 Prozent. Auf der anderen Seite können hohe Verwaltungsgebühren aber auch als Indiz für ein erstklassiges Fondsmanagement gewertet werden. Denn wenn ein Fonds trotz höherer Verwaltungsgebühr eine bessere Performance aufweist wie ein günstig gemanagter Fonds, kann es dem Anleger nur recht sein.
- Anlagehorizont
- Defninition:Zeitdauer einer Geldanlage
Zeitdauer einer Geldanlage, die durch das Anlageziel - zum Beispiel dem geplanten Renteneintritt - vorgegeben wird. Je nach Anlagehorizont eignen sich bestimmte Fonds mehr oder weniger gut für eine Anlage.
- Anlagepolitik
- Defninition:
Die Anlagepolitik dient der Realisierung der Anlageziele. Zum Instrumentarium zählen z.B. die Auswahl der Wertpapiere, die Festlegung der Kauf- und Verkaufszeitpunkte und die Steuerung der Barreserve. Die Anlagepolitik deutscher Fonds muß sich im Rahmen gesetzlicher und vertragsmäßiger Vorschriften bewegen.
- Anlageschwerpunkt
- Defninition:
Dieses Kriterium definiert, in welche Werte das Fondsvermögen investiert wird. Anlageschwerpunkte können z.B. sein: Wertpapiere einer bestimmten Gattung (Wandel- und Optionsanleihen, Renten, etc.) Wertpapiere eines bestimmten Landes oder Region (Länderfonds) Wertpapiere mit einer bestimmten Laufzeit bestimmte Branchen oder Unternehmen
- Anlagezielfonds
- Defninition:
Ein unter Ertrags- und Risikogesichtspunkten exakt definiertes Sondervermögen im Hinblick auf eine bestimmte Zielsetzung, z.B. langfristiger Kapitalaufbau zur Altersvorsorge. Besonderheit ist das festgelegte Verhältnis zwischen Anlagemedien (z.B. von Aktien und Rentenpapieren).
- Annuität
- Defninition:
Eine regelmäßige Jahresleistung zur Verzinsung und Tilgung einer Schuld wird - in Anlehnung an das lateinische Wort "annus" = Jahr - Annuität genannt. Bei der üblichen Form der konstanten Annuität handelt es sich um einen stets gleichbleibenden Betrag, der sich aus Zins- und Tilgungsleistungen zusammensetzt. Da der Zins nur auf die rückläufige Restschuld zu zahlen ist, wird der Zinsanteil immer kleiner, der Tilgungsanteil entsprechend höher. In der Praxis werden Annuitätendarlehen vornehmlich im Wohnungsbau in Form von Hypotheken- und Bauspardarlehen angewandt. Meist wird die Annuitätszahlung allerdings nicht jährlich geleistet, sondern in monatlichen oder vierteljährlichen Raten.
- Anteilswert
- Defninition:
Der Anteilswert ist die Summe aller im Sondervermögen enthaltenen Gegenstände bezogen auf einen Anteilsschein. Der Anteilswert wird börsentäglich ermittelt und ist gleichbedeutend mit dem Rücknahmepreis.
- Arbitrage
- Defninition:
Unter Arbitrage versteht man das Ausnutzen von Kursdifferenzen an verschiedenen Börsenplätzen. Für solche Transaktionen kommen in erster Linie Wertpapiere in Frage, aber auch Geld, Devisen, Gold oder börsenmäßig gehandelte Rohstoffe. Die Arbitrageure versuchen jeweils am billigsten Markt zu kaufen und gleichzeitig am teuersten Markt wieder zu verkaufen. Folge ist praktisch ein Preisausgleich.
- AS-Fonds
- Defninition:
Neues Investmentfondsprodukt zur Altersvorsorge. Das bei einer Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Dies muß von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Für Altersvorsorge-Sondervermögen gelten besondere Bedingungen: Investments überwiegend in Substanzwerten; Aktienanteil max. 75%; Anteile an offenen Immobilienfonds bzw. Direktbesitz-Immobilien max. 30%; Stille Beteiligungen max. 10%. Die Fondsgesellschaft hat folgende Angebote zu unterbreiten: Sparpläne und Auszahlungspläne für regelmäßige Zahlungen und die Möglichkeit einer Vermögensumschichtung vor Erreichen des Pensionsalters, spätestens nach drei Vierteln der Vertragslaufzeit.
- Asian Option
- Defninition:
Option mit einem Basispreis, bei dem es sich nicht um einen bestimmten Kassapreis, sondern um einen Durchschnittskurs handelt. Zum Verfalltermin ergibt sich der Basispreis aus dem Durchschnitt der Notierungen, die für den Basiswert während eines bestimmten Zeitraums festgestellt wurden.
- At-the-money-Option
- Defninition:
Option, deren Basispreis dem augenblicklichen Kassapreis des Basiswertes entspricht.
- Aufbaukonto
- Defninition:
Das Aufbaukonto ist ein einfaches System zum laufenden Erwerb von Investmentanleihen. Es basiert auf der regelmäßigen Geldanlage und der Wiederanlage der jährlichen Ausschüttungen. Damit ermöglicht diese Form des Investmentsparens den schrittweisen Aufbau eines Wertpapiervormögens. Die Höhe der Sparbeträge liegt im Ermessen des Sparers. Er hat die Wahl zwischen gleichbleibenden - etwa monatlich - oder unregelmäßigen Einzahlungen. Einmalzahlungen sind ebenfalls möglich. Generell ist die regelmäßige Einzahlung gleichbleibender Beträge vorzuziehen, so muß er sich nicht entscheiden, wann er kauft. Ein Aufbaukonto dient zwar dem langfristigen Sparen, insbesondere für den Lebensabend, ist aber dennoch ein in jeder Hinsicht flexibles Vermögen und kann zur Absicherung eines Kredits beliehen werden