Neue Steuertarife
Ab Januar greift die zweite Stufe des Konjunkturpakets II. Die Steuertarif-Abschnitte werden um jeweils 330 Euro nach oben verschoben und der Grundfreibetrag um 170 Euro erhöht. Damit dürfen 2010 Bundesbürger 8004 Euro statt bisher 7834 Euro vereinnahmen, ehe sie Steuern zahlen müssen. Weil der Grundfreibetrag steigt und die Einkommensgrenzen angepasst werden, profitieren alle Steuerzahler (s. Tabellen S. 68). Faustregel: Je geringer der Verdienst, umso höher die Entlastung (s. Tabelle unten).
Krankenversicherung
Gesetzlich und privat Versicherte können ab 2010 die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe absetzen, soweit damit der existenznotwendige Leistungsumfang gedeckt wird. Danach sind Prämien des 2009 eingeführten Basistarifs der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang Sonderausgaben. Nicht abziehbar sind Beitragsanteile zur Krankenkasse, die auf einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz entfallen – etwa eine Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus. Ebenfalls nicht abzugsfähig sind Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, soweit sie der Finanzierung des Krankengelds dienen. Der Beitrag wird insoweit um vier Prozent vermindert. Beiträge zu anderen Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Todesfallrisiko, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit) fallen unter den Tisch, wenn die Krankenversicherungskosten 1900/2800 Euro (Arbeitnehmer, Beamte/Selbstständige) übersteigen.
Gesetzliche Rente
2010 können Steuerzahler 70 Prozent ihrer Altersvorsorgeaufwendungen (maximal 14000 Euro bei Singles, 28000 Euro bei Verheirateten) als Sonderausgaben geltend machen. Dazu zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken sowie zu Rürup-Verträgen. Im Gegenzug müssen Neurentner 60 Prozent ihrer Bezüge versteuern. Der Restbetrag von 40 Prozent ist der persönliche Rentenfreibetrag, der zeitlebens unverändert berücksichtigt wird.
Steuerberatungskosten
Private Steuerberatungskosten, soweit sie den Mantelbogen, die Anlage Kind oder die Anlage Unterhalt betreffen, akzeptiert der Fiskus voraussichtlich wieder als Sonderausgaben. Steuerpflichtige können derzeit nur beruflich verursachte Beratungskosten als Werbungskosten abziehen.
Unterhalt plus Versicherungen
Wer Unterhalt an Angehörige, Lebensgefährten oder Ex-Gatten leistet, kann 2010 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung auch dann absetzen, wenn insgesamt mehr als der gesetzliche Höchstbetrag (13805 Euro) für Unterhalt gezahlt wird.
Besserverdiener
Top-Verdiener sind 2010 Schikanen ausgesetzt: So müssen Angestellte, Vermieter und Anleger bei Einnahmen über 500000 Euro Aufzeichnungen und Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Zudem müssen sie jederzeit mit einer Außenprüfung rechnen.
2008 | 2009 | 2009 | 2010 | 2010 | |
Grenze | Grenze | Steig. | Grenze | Steig. | |
1. Grundfreibetrag | 7.664,- € | 7.834,- € | 2,22% | 8.004,- € | 4,44% |
2. Tarifabschnitt | 7.665,- € | 7.835,- € | 2,22% | 8.005,- € | 4,44% |
12.739,- € | 13.139,- € | 3,14% | 13.469,- € | 5,73% | |
3. Tarifabschnitt | 12.740,- € | 13.140,- € | 3,14% | 13.470,- € | 5,73% |
52.151,- € | 52.551,- € | 0,77% | 52.881,- € | 1,40% | |
4. Tarifabschnitt | 52.152,- € | 52.552,- € | 0,77% | 52.882,- € | 1,40% |
250.000,- € | 250.400,- € | 0,16% | 250.730,- € | 0,29% | |
5. Tariffabschnitt | 250.000,- € | 250.401,- € | 0,16% | 250.731,- € | 0,29% |