Fällige Gebühren, Kfz-Steuer, Versicherungs- und Mitgliedsbeiträge etc. werden in der Regel zum Jahresbeginn abgebucht. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Versicherungen unter die Lupe zu nehmen.
Sind Sie für den Krankheitsfall versorgt?
Thema Krankentagegeld: Die für Selbstständige essentielle und für Angestellte wichtige Versicherung sorgt dafür, dass bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall ab einem festgelegten Zeitpunkt ein Krankentagegeld in vereinbarter Höhe ausgezahlt wird. Ist die entsprechende Summe zu niedrig angesetzt und entspricht nicht mehr der aktuellen Lebenssituation, wird es finanziell schnell eng, denn Krankheit bedeutet Verdienstausfall.
Arbeitnehmer sollten bei der Durchsicht ihrer Versicherungsordner prüfen, ob ihre Absicherung für den Krankheitsfall noch optimiert werden kann - beziehungsweise ob Sparpotenzial besteht. So gehen die gesetzlichen Krankenkassen in Folge der Gesundheitsreform von weiter deutlich steigenden Beitragssätzen aus.
Wechsel in private Krankenkasse prüfen
Arbeitnehmer, die nach derzeitiger Regelung drei Kalenderjahre hintereinander mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der im jeweiligen Kalenderjahr gültigen Versicherungspflichtgrenze (2010 = 49.950 Euro) liegen, können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, Beamte und Selbstständige in der Regel sofort. Dabei zahlt der PKV-Versicherte nur für die Leistungen, die er auch absichern will.
Während die gesetzlichen Krankenversicherer ihre Beiträge ausschließlich anhand des Einkommens berechnen, kommt es bei den Privaten auf den gewählten Versicherungsumfang, das Alter sowie den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss an.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung?
Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließen
Die gesetzlichen Kassen zahlen nur noch in Ausnahmefällen für Sehhilfen und für Zahnersatz gibt es nur noch einen festen Zuschuss, der in der Regel längst nicht die Kosten deckt. Wer sich nicht komplett privat versichern kann, sollte die Lücken im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen mit einer Zusatzversicherung schließen. Private Zusatzversicherungen bieten zum Beispiel die freie Wahl des Krankenhauses, Chefarztbehandlung im Ein- oder Zweibett-Zimmer, Anspruch auf Krankentagegeld, Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Sehhilfen etc. Die Preise und Leistungen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Deshalb sollten Sie stets Ihren Financial World-Berater zu Rate ziehen.
Berufsunfähigkeits-Police anpassen
Wer bereits über eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) verfügt weiß, dass bei Berufsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall langfristig auch keine Krankenversicherung hilft. Vor den finanziellen Einbußen schützt nur eine Berufsunfähigkeitsrente, die sich möglichst an Ihrem Nettoeinkommen orientieren sollte. Denn was nutzen Ihnen im Fall der Fälle zum Beispiel 500 Euro Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie derzeit monatlich 1.500 Euro für Ihren Lebensunterhalt benötigen? Deshalb sollten bereits Versicherte Ihre vereinbarte BU-Rente regelmäßig den gestiegenen Lebenshaltungskosten anpassen.
Wer noch keine Police hat, sollte das zunehmende Berufsunfähigkeitsrisiko besser heute als morgen absichern. Das ist manchmal nicht ganz einfach, denn die Anbieter fragen nach Ihren Vorerkrankungen. Diese Fragen müssen Sie korrekt beantworten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wer schon Vorerkrankungen hat, sollte ggf. lieber Zuschläge akzeptieren, als auf Versicherungsschutz zu verzichten.
Unsere Versicherungsprofis helfen Ihnen dabei gern.
Übrigens: Finanzielle Risiken, die mit Verdienstausfall infolge einer Krankheit oder eines Unfalls einhergehen, können ggf. mit einer entsprechenden Unfallversicherung und auch mit so genannten Dread Disease - und/oder Grundfähigkeitsversicherungen abgesichert werden.
Ist Ihr Hab und Gut passend abgesichert?
Sobald die Vorsorge fürs Alter und den Krankheitsfall auf den aktuellen Stand gebracht ist, lohnt ein Blick in Ihre Hausrat-Police: Wer zum Beispiel zu Weihnachten, zum Jahreswechsel oder zum Geburtstag etc. beschenkt wurde bzw. sich selbst eine teure Anschaffung geleistet hat - zum Beispiel einen neuen PC, eine Kamera oder einen Drahtesel - sollte nachsehen, ob diese Wertgegenstände auch in der bestehenden Versicherung enthalten sind. Bei technischen Geräten ist beispielsweise an die Absicherung gegen Überspannungsschäden durch Gewitter zu denken; Fahrräder wiederum sind nicht automatisch im Versicherungsumfang enthalten. Und zahlt Ihre Versicherung, wenn ein Sturm oder Hagel Ihr Haus oder Ihr Auto beschädigt?
Verbesserungen bei der Riester-Rente nutzen
Bislang mussten Ruheständler mit Wohnsitz im Ausland die erhaltenen Riester-Zulagen und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückzahlen, dies ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nun verboten.
Wer also als Rentner ins Ausland zieht, darf die Förderung behalten. Mit demselben Urteil kippten die Richter auch die Regelung, nach der das mit geförderten Wohn-Riester-Verträgen angesparte Kapital ausschließlich für den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland verwendet werden darf. In Zukunft dürfen Riester-Sparer in der gesamten EU Wohnungen und Häuser mit öffentlich gefördertem Riester-Kapital erwerben.
Vorsorgen und Steuern sparen mit der Rürup-Rente
Die staatliche Förderung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente ist in 2010 noch attraktiver, denn sie steigt erneut an. Der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu so genannten Basis-Rentenversicherungen (Rürup-Renten) erhöht sich von 68 Prozent im Jahr 2009 auf 70 Prozent im Jahr 2010.
Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete das Doppelte). Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent.
Betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver
Arbeitnehmer sollten ihr Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung nutzen. Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Bis zu 4 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2010 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.
Bei der Überprüfung Ihrer Dokumente oder bei Fragen zum Absicherungs- und Vorsorgebedarf hilft Ihnen Ihr Financial World-Versicherungsexperte.