Vom Kindergeld bis zur Erbschaftsteuer: Auf welche Veränderungen im neuen Jahr müssen sich die Bundesbürger einstellen? In vielen Fällen bleibt künftig unterm Strich mehr Netto.
Krankenkassenbeiträge absetzbar
Ab 2010 sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzbar. Diese Regelung gilt für Basistarife in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, inklusive möglicher Zusatzbeiträge. Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind eingeschlossen.
Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen, die bislang als Sonderausgabe anerkannt wurden, sind künftig bis zu bestimmten Jahreshöchstgrenzen absetzbar. Für Arbeitnehmer und Beamte sind dies 1.900 Euro, und für Selbstständige, die ihre Krankenversicherungskosten allein aufbringen, 2.500 Euro pro Jahr.
Höherer Grundfreibetrag
Zum 1. Januar 2010 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 8.004 Euro für Ledige und 16.008 Euro für Ehepaare. Zugleich hat der Gesetzgeber die Steuertarife geglättet und damit die so genannte kalte Progression gemindert. Bei künftigen Lohnerhöhungen fällt nunmehr die zusätzlich entstehende Steuerbelastung geringer aus.
Steuerklassenwahl
Ab 2010 bieten die Finanzämter eine neue Möglichkeit der steuerlichen Veranlagung für berufstätige Ehepaare: Sie können auf gemeinsamen Antrag hin die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Der Splittingvorteil kommt bereits während des Jahres zur Geltung und verschafft dem geringer verdienenden Ehepartner mehr Netto.
Höhere Unterhaltszahlungen absetzbar
Expartner: Ab 2010 steigen die steuerlich absetzbaren Unterhaltszahlungen. Wer über die Grenze von 13.805 Euro hinaus Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner übernimmt, kann diese als Sonderausgabe absetzen. Der Empfänger der Versicherungsbeiträge muss diese zwar versteuern, im Gegenzug erkennt das Finanzamt die Beiträge auch beim Zahlungsempfänger steuerlich an.
Bedürftige Angehörige: Derzeit erkennt das Finanzamt Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten bis zur Höhe von 7.680 Euro pro Jahr an. Ab 2010 steigt dieser Betrag auf 8.004 Euro. Geleistete Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zusätzlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Höheres Kindergeld
Das Kindergeld pro Kind und Monat wird ab 2010 um monatlich 20 Euro steigen. Das erste und zweite Kind erhalten dann je 184 Euro, das dritte 190 Euro. Das vierte und jedes weitere Kind profitieren künftig von 215 Euro monatlich. Der jährliche Kinderfreibetrag wird von 6.024 auf 7.008 Euro angehoben.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird ab 2010 um 100 Euro steigen. In Westdeutschland liegt der beitragspflichtige Höchstbetrag dann bei 5.500 Euro liegen, in Ostdeutschland bei 4.650 Euro. Höhere Beitragslasten warten auch in der gesetzlichen Krankenversicherung: Hier erhöht die Regierung die Grenze um 75 Euro auf 3750 Euro pro Monat.
Wechsel in eine private Krankenversicherung
Angehoben wurde auch die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Ab 2010 müssen sich Berufstätige bis zu einem Monatseinkommen von 4162,50 Euro gesetzlich versichern, bislang lag dieser Satz bei 4050 Euro. Wer höhere Einkünfte hat, darf - unter Einhaltung bestimmter Fristen - in eine private Krankenversicherung wechseln.
Vorsorgen und Steuern sparen mit der Rürup-Rente
Die staatliche Förderung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente steigt 2010 erneut an. Der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu so genannten Basisversicherungen (Rürup-Renten) erhöht sich von 68 Prozent im Jahr 2009 auf 70 Prozent im Jahr 2010.
Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete das Doppelte). Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent.
Betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver
Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Bis zu 4 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2010 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.
Verbesserungen bei der Riester-Rente
Die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervergünstigungen hat zwar bereits die Höchststufe erreicht, dennoch wird es 2010 zu Verbesserungen kommen. Bislang mussten Ruheständler mit Wohnsitz im Ausland die erhaltenen Riester-Zulagen und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückzahlen, dies ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nun verboten.
Wer als Rentner ins Ausland zieht, darf die Förderung behalten. Mit demselben Urteil kippten die Richter auch die Regelung, nach der das mit geförderten Wohn-Riester-Verträgen angesparte Kapital ausschließlich für den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland verwendet werden darf. In Zukunft dürfen Riester-Sparer in der gesamten EU Wohnungen und Häuser mit öffentlich gefördertem Riester-Kapital erwerben.
Schonvermögen verdreifacht
Die nicht antastbaren Altersvorsorge-Rücklagen von Arbeitslosen werden von derzeit 250 Euro pro Lebensjahr auf 750 Euro verdreifacht, ohne dass Leistungen im Rahmen der Hartz-IV-Gesetze gekürzt werden. Das Vorsorgekapital muss allerdings der Nutzungsbeschränkung bis Eintritt in den Ruhestand unterliegen, wie dies zum Beispiel bei Lebens- oder Rentenversicherungen häufig der Fall ist. Dagegen sind beispielsweise Sparguthaben nicht begünstigt.
Erbschaftsteuer wird gesenkt
Die Erbschaftsteuer für Geschwister, Geschwisterkinder und Betriebserben wird gesenkt. So müssen Geschwister sowie deren Abkömmlinge künftig maximal 15 bis 43 Prozent Steuern auf Erbschaften zahlen. Bislang liegt dieser Satz - nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro - bei 30 bis 50 Prozent.