Tabellen:


  1. gesetzliche Rentenversicherung

1.1 Anhebung Regelaltersgrenze

2. Riester Rente

    1. geförderter Personenkreis

    2. Förderungen

  1. Rürup Rente

    1. Fördersätze

    2. Besteuerungssätze

  2. Anlageprinzipien

    1. Cost-Average Effekt

    2. Nebeneffekte von Sparplänen

1. gesetzliche Rentenversicherung

1.1. Tabelle Anhebung Regelaltersrente

Die Regelaltersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben!

 

 

 

Geburtsjahr

Geburtsmonat

Anhebung um Monate

auf  Alter Jahr

Alter Monat

1949

Januar

1

65

1

1949

Februar

2

65

2

1949

März - Dezember

3

65

3

1950

4

65

4

1951

5

65

5

1952

6

65

6

1953

7

65

7

1954

8

65

8

1955

9

65

9

1956

10

65

10

1957

11

65

11

1958

12

66

0

1959

14

66

2

1960

16

66

4

1961

18

66

6

1962

20

66

8

1963

22

66

10

ab 1964

24

67

0

2. Riester Rente

Riester Kriterien im Sinne des Verbraucherschutzes:

- Die Anbieter müssen gewährleisten, dass die Auszahlung der Leistungen erst mit Beginn der

Altersrente ab dem 60. Lebensjahr oder mit dem Bezug einer Rente wegen verminderter

Erwerbsfähigkeit beginnt.

- Die Anbieter müssen garantieren, dass mindestens die eingezahlten Gelder erhalten wurden,

wenn der Kunde in Rente geht.

- Die Kunden haben Anspruch auf lebenslange Leistungen.

- Die gewählte Anlageform muss vor Abtretung und Pfändung sowie Anrechnung in der

Arbeitslosen- und Sozialhilfe geschützt sein.

- Der Anbieter, also die Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft, muss die Abschluss- und

Vertriebskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilen.

- Der Anleger ist bei Vertragsabschluss über die Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und

Vertriebskosten, über die Kosten der Umstellung von Verträgen, die Kosten der Vermögens-

verwaltung und die Gebühren bei einem Wechsel zu einem anderen Produkt zu informieren.

- Der Sparer ist während der Laufzeit des Vertrages jährlich über die Verwendung seiner Beiträge,

die Kapitalbildung, Kosten und Erträge zu unterrichten.

2.1. geförderter Personenkreis

Gefördert werden:

* gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende, Arbeitnehmer in Altersteilzeit,

Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, Jugendliche in Wehr- und Zivildienst

* Helfer im freiwilligen sozialen und ökologischen Jahr

* Berechtigte für Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosen-, Kranken und Mutterschaftsgeld

* Behinderte in anerkannten Werkstätten, Behinderte in Heimen, die 20 Prozent der Arbeit eines

Vollbeschäftigten leisten

* Handwerker (mit Eintrag in Handwerksrolle)

* Bezieher von Vorruhestandsgeld

* Mütter und Väter in rentenversicherungspflichtigen Kindererziehungszeiten bis drei Jahre nach

der Geburt des Kindes

* pflichtversicherte Selbstständige, Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte

* die Ehepartner von Anspruchsberechtigten


Nicht gefördert werden:

* Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind

* geringfügig Beschäftigte, die ihren Pauschalbetrag zur Rentenversicherung nicht aufstocken

* Sozialhilfeempfänger

* Rentner und Pensionäre



2.2. Förderungen

Was der Staat Riester-Sparern zuschießt:

2007

2008

Sonderausgabenabzug

bis zu 1575 Euro

bis zu 2100 Euro

Grundzulage

114 Euro

154 Euro

Kinderzulage je Kind

138 Euro

185 Euro

Mindesteigenbeitrag

3 Prozent *

4 Prozent*

höchstens

1575 Euro **

210 Euro**

mindestens

60 Euro

60 Euro

* des Vorjahreseinkommens abzügl. Zulagen

** inkl. Zulagen


Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales


3. Rürup Rente

3.1. Fördersätze

Der Fiskus zahlt bei Rürup-Sparern mit:

 

Jahr

steuerfreier Anteil der Beiträge

Jahr

steuerfreier Anteil der Beiträge

2007

64 Prozent

2016

82 Prozent

2008

66 Prozent

2017

84 Prozent

2009

68 Prozent

2018

86 Prozent

2010

70 Prozent

2019

88 Prozent

2011

72 Prozent

2020

90 Prozent

2012

74 Prozent

2021

92 Prozent

2013

76 Prozent

2022

94 Prozent

2014

78 Prozent

2023

96 Prozent

2015

80 Prozent

2024

98 Prozent

2025

100 Prozent

Quelle: Bundesfinanzministerium


3.2. Besteuerungssätze

Der Fiskus besteuert nachgelagert bei Rürup-Sparern mit:

Jahr

Besteuerungsanteil der Rente

Jahr

Besteuerungsanteil der Rente

2007

54 Prozent

2024

84 Prozent

2008

56 Prozent

2025

85 Prozent

2009

58 Prozent

2026

86 Prozent

2010

60 Prozent

2027

87 Prozent

2011

62 Prozent

2028

88 Prozent

2012

64 Prozent

2029

89 Prozent

2013

66 Prozent

2030

90 Prozent

2014

68 Prozent

2031

91 Prozent

2015

70 Prozent

2032

92 Prozent

2016

72 Prozent

2033

93 Prozent

2017

74 Prozent

2034

94 Prozent

2018

76 Prozent

2035

95 Prozent

2019

78 Prozent

2036

96 Prozent

2020

80 Prozent

2037

97 Prozent

2021

81 Prozent

2038

98 Prozent

2022

82 Prozent

2039

99 Prozent

2023

83 Prozent

ab 2040

100 Prozent

Quelle: Bundesfinanzministerium


4. Anlageprinzipien

Fondssparpläne sind eine einfache und zugleich intelligente Form des Vermögensaufbaus. Bereits

durch kleine regelmäßige Sparraten (schon ab 50 Euro im Monat) können Sie systematisch Vermögen aufbauen. Fondssparpläne bieten Ihnen maximale Flexibilität:

Wählen Sie die besten Fonds, ganz nach Ihren persönlichen Anlagezielen, für Ihren Fondssparplan aus. Sie haben die Möglichkeit, die Höhe der Ansparbeträge, die Anzahl der jährlichen Sparraten, die Auswahl der Fonds die Sie besparen, jederzeit an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Zusätzlich haben Sie den Vorteil, dass Sie jederzeit, ganz ohne Kündigungsfristen, börsentäglich über Ihr Geld verfügen können.

Ein Fondssparplan ist für die kurzfristige Spekulation nicht geeignet!


4.1. Cost Average Effekt

Cost-average-Effekt - nutzen Sie die Chancen volatiler Märkte

Beim Kauf von Investmentfonds ist die Wahl des richtigen Einstiegszeitpunktes schwierig, da die Kurse ständigen Schwankungen ausgesetzt sind. Beim regelmäßigen Sparen in einem Fondssparplan spielt die Wahl des optimalen Einstiegszeitpunktes keine Rolle. Grundsätzlich gibt es für den Anleger zwei Möglichkeit: Entweder er kauft regelmäßig eine feste Anzahl von Fondsanteilen oder er investiert regelmäßig eine festgelegte Summe. Die zweite Variante ist die gängigere und die erfolgreichere. Der Anleger profitiert vom sog. "Cost-average-Effekt" (Durchschnittskosten-Effekt). Dies bedeutet, dass bei fallenden Kursen eine höhere Anzahl von Anteilen erworben wird, während bei steigenden Kursen die Anzahl der gekauften Anteile sinkt. Der Anleger verhält sich somit antizyklisch und minimiert den durchschnittlichen Kaufpreis für einen Fondsanteil. Das folgende Beispiel verdeutlicht dies:


Anleger A


Anleger B

Kaufdatum

Anteilspreis in €

Anteile

Betrag in €

Anteile

Betrag in €

2.1.

100

2

200

1,7

170

1.2.

80

2

160

2,125

170

1.3.

70

2

140

2,429

170

1.4.

80

2

160

2,125

170

2.5.

60

2

120

2,833

170

1.6.

50

2

100

3,4

170

1.7.

70

2

140

2,429

170

1.8.

90

2

180

1,889

170

1.9.

80

2

160

2,125

170

1.10.

100

2

200

1,7

170

2.11.

110

2

220

1,545

170

1.12.

130

2

260

1,308

170

Summe

24

2040

25,608

2040

Durchschnittskosten

pro Anteil in €

85

79,66

 

 

4.2. Nebeneffekte von Sparplänen

Weitere Vorteile von Sparplänen werden durch das folgende Beispiel verdeutlicht. Eine hohe

Schwankung der Kurse ist für den Anleger nicht automatisch von Nachteil. Das antizyklische Kaufverhalten eines Anlegers führt zu einer höheren Rendite für die Anlage in Fonds B (stark schwankende Kurse). Hingegen wäre für eine Einmalanlage, eine Anlage in Fonds A (kaum negative Schwankungen) die bessere Alternative.


Fonds A

Alagebetrag jährlich in €

Kaufpreis je Fondsanteil

Anzahl der erworbenen Anteile

3000

100

30

3000

140

21,429

3000

120

25

3000

140

21,429

3000

160

18,75

3000

170

17,647

3000

190

15,789

3000

200

15

3000

210

14,286

3000

240

12,5

30000

172,83


Fonds B

 

Alagebetrag jährlich in €

Kaufpreis je Fondsanteil

Anzahl der erworbenen Anteile

3000

100

30

3000

80

37,5

3000

70

42,857

3000

50

60

3000

40

75

3000

30

100

3000

50

60

3000

70

42,857

3000

100

30

3000

120

25

30000


503,214

 

Gesamtwert der Anlage:                                        503,214 Anteile x 120 € = 60.385,68 €

Gewinn:                                                                     60.385,68 € - 30.000,- € = 30.385,68 €