Die Riester Rente entwickelte sich erst mit der Zeit zum Renner. Grund war, dass sie sehr kompliziert strukturiert und sehr beratungsintensiv war. Erst als die Förderanträge von jährlich auf einmalig umgestellt wurde, wurde die Riester Rente akzeptiert.
Nachdem zum 01.01.2005 die Steuerfreiheit der Lebensversicherung und Rentenversicherung weggefallen ist, wurde die Riester Rente zur echten Alternative für die Altersvorsorge.
Gefördert werden nicht alle Personen, sondern vor allem Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung mit keinem, sehr niedrigem aber auch sehr hohem Einkommen.
(Selbständige/Freiberufler, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, sollten die Rürup Rente beachten!)
Sie erhalten ab 2008 eine Grundzulage von 154€. Für jedes Kind erhalten Sie zusätzlich eine Kinderzulage von 185€. Um die Förderung zu erlangen, müssen Sie ab 2008 4% ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens einzahlen. Ohne Grundzulagen und Kinderzulage, müssten Sie bei einem Einkommen von 30.000€ den Betrag von 1200€ (4% von 30.000€) einzahlen.
Nehmen wir an, Sie haben zwei Kinder:
(1200€ = 4%) = Grundzulage 154€ + Kinderzulage 185€ + Kinderzulage 185€ + Ihr Betrag 676€
Im Jahr müssten Sie 676€ aufbringen, um 1200€ für Ihr Rente zu sparen. Im Monat wäre das der Betrag von 56,33€. 43% bekommen Sie vom Staat! Wenn Sie 2008 weniger als 4% einzahlen, erhalten Sie die Zulage anteilig. Bei der Riester Rente gibt es Höchstgrenzen. Diese liegen 2008 bei 2.100€. Wenn Sie beispielsweise 100.000€ im Jahr verdienen, müssen Sie trotzdem nur 2100€ (4% von 52.500€) jährlich einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
Der Sonderausgabenabzug lohnt sich für alle, die viel Steuern zahlen müssen. Wer z.B. 2008 die 2.100€ in die Riester Rente einzahlt, bekommt bei hoher Steuerbelastung knapp die Hälfte seiner Riester-Beiträge zurück. Lieber in die Altersvorsorge einzahlen als dem Staat Geld schenken! Für alle, die wenig verdienen ist der Sockelbeitrag auf 60€ im Jahr festgesetzt. Sie müssen 5€ im Monat einzahlen, um die volle Förderung zu erlangen. Zur Info: Durch die Zulagen lohnt sich die Rieser Rente für Personen mit keinem Einkommen z.B. Hausfrau/Hausmann, mit niedrigem und mit mittlerem Einkommen. Durch den Sonderausgabenabzug ist sie für Personen mit hohem Einkommen lukrativ.
Die maximale jährliche Grundzulage – Alleinstehende ab 2008 154,- €
Bei Ehepaaren erhalten beide eine Grundzulagen, wenn jeder einen eigenen Vertrag hat. Das kann auch möglich sein, wenn nur ein Ehepartner zu der geförderten Person gehört
Die maximale jährliche Kinderzulage ab 2008 185,- €
Maximaler jährlicher Sonderausgabenabzug ab 2008 2.100,- €
Besteuerung der Riester Rente:
Die Riester Rente wird nachgelagert besteuert. Die Ansparphase ist steuerfrei. Die Rentenphase wird zu 100% besteuert.
Sie müssen im Alter auf Ihre Betriebsrente den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Ein Riester Vertrag macht daher nur privat Sinn, da privat keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Weitere Nachteile wären: Sie dürfen kein Geld zur Eigenheimfinanzierung entnehmen, ein betrieblicher Vertrag muss nicht zertifiziert worden sein und Sie können keinen Vertrag für Ihren Ehepartner ableiten. Nutzen Sie in diesem Fall lieber die anderen 5 Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktzusage) für die betriebliche Altersvorsorge.
Ehepartner, die nicht der geförderten Zielgruppe angehören, können dennoch die Grundzulage erhalten. Es muss nur die Voraussetzung für eine gemeinsame Veranlagung erfüllt sein:
Es müssen nicht beide Partner einen Vertrag abschließen. Lohnt sich dieser für den gut verdienenden Ehepartner wegen der hohen monatlichen Belastung um die Förderung nicht, kann die Hausfrau/der Hausmann mit 2 Kindern den Sockelbeitrag von 60€ einzahlen, um die Grundzulage und die Kinderzulagen zu erhalten.
Ehepartner mit einem Selbstständigen, einer Hausfrau/einem Hausmann:
Hat ein versicherungspflichtiger Partner seinen Mindestbeitrag geleistet, erhalten beide Partner auf Ihre Verträge die ihnen zustehende Grundzulage und Kinderzulage, wenn Kinder vorhanden sind. Der nicht versicherungspflichtige Partner muss laut Gesetz keine eigenen Beiträge zahlen. Diese Regelung ist für die nicht berufstätige Hausfrau/den nicht berufstätigen Hausmann gedacht, um die Förderung zu erhalten. Ebenso funktioniert sie aber auch bei erfolgreichen Unternehmern bzw. Freiberuflern.
Wie finde ich den richtigen Vertrag? Beratungsanforderung